Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Gronau

Es berät Sie Rechtsanwältin und Notarin Frau Jasmin Wevers.

Effiziente Beratung - Kontakt, Termin, Lösung

Kontaktaufnahme

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Terminvereinbarung

Wir vereinbaren zeitnah einen Besprechungstermin.

Beratungsgespräch

Sie schildern uns Ihr Anliegen und werden von uns effizient beraten.

Notarielle Begleitung von Gesellschaftsgründungen und Rechtsformberatung

Gerne beraten wir bei der Entscheidung für die geeignete Rechtsform und begleiten Sie bei der Gründung der Gesellschaft. Wir erstellen und prüfen Entwürfe von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Beurkundung durch einen Notar und die Eintragung im Handelsregister. Als Notarin setzt Frau Wevers Ihre Gründungspläne und gesellschaftlichen Änderungen direkt um. Wegen des Neutralitätsgebotes kann ein Anwaltsnotar allerdings nur entweder als Notar oder als Rechtsanwalt tätig sein. Eine anwaltliche Vorbefassung schließt eine notarielle Tätigkeit aus. Deswegen ermitteln wir immer zu Anfang eines Gesprächs, ob wir als Rechtsanwälte mit einer ausschließlich interessenorientierten Expertise oder der fundierte und ausgewogene Rat mit kurzfristiger Umsetzung durch die Notarin gefragt ist. Beratungsbedarf kann in folgenden Situationen bestehen:

Unternehmensgründung

  • Wahl einer passenden Gesellschaftsform
  • Planung und Vorbereitung von Kapitalerhöhungen
  • Formulierung bzw. Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beenden und Löschen einer Firma

Unternehmenskauf & -umwandlung

  • Ankauf von Unternehmen und Geschäftsanteilen
  • Begründung von Joint Ventures oder Fusionen
  • Änderung der Rechtsform durch Formwechsel, z. B. von KG in GmbH
  • Gestaltung aller Verträge (z. B. Rahmenverträge, Vertriebsverträge, Gesellschaftsverträge etc.)
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen

Handelsrecht

  • Rechtslage für Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Handelsvertreterrecht
  • Schnittstellen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Strafrecht

Gesellschafterstreitigkeiten

  • Kündigung von Gesellschaften
  • Einziehung oder Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen
  • Ermittlung von Abfindungsansprüchen
  • Vertretung in Gesellschafterversammlungen

Arabisches Sprichwort

Der Frieden gelingt durch Verständigung, nicht durch Vereinbarung.

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