Kanzlei für Strafrecht
in Gronau

Im Strafrecht berät Sie unser Fachanwalt für Strafrecht Ingo Jürgens.

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Im Ermittlungsverfahren beginnt die Arbeit eines guten Verteidigers

Die Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Das Ziel ist es, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt und die Anklageerhebung vermieden wird.

Je früher der Strafverteidiger eingebunden wird, desto größer sind seine Möglichkeiten, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und das Idealziel zu erreichen.

Die Erfahrung zeigt, dass jeder strafrechtliche Vorwurf zu einer großen Verunsicherung bei den Mandanten führt. Vertrauen Sie nicht auf „erfahrene Freunde“ oder guten Ratschlägen aus dem Internet.

  • Muss ich der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung folgen?
  • Droht Untersuchungshaft?
  • Droht eine Hausdurchsuchung?
  • Ist der Führerschein in Gefahr?

Klären Sie diese Fragen mit einem erfahrenen Strafverteidiger.

Wir klären zunächst, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Die Vorladung oder der Vernehmungsbogen enthält hierzu meist nur rudimentäre Angaben. Daher ist es geboten, die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern und den Inhalt zu erörtern. Erst dann kann eine Strategie entworfen und gezielt und konkret zu den Vorwürfen Stellung genommen werden. Manchmal ist Schweigen Gold.

Im besten Fall kann eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts bewirkt werden. Wenn dieses nicht in Betracht kommt, setze ich alle Hebel in Bewegung, bei einem Vergehen zu begründen, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und eine geringe Schuld vorliegt, um eine Einstellung nach § 153 StPO zu erkämpfen. Steht die Schwere der Schuld nicht entgegen, kann das verbleibende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Vergehen durch bestimmte Auflagen (z.B. eine Geldauflage) oder andere Weisungen beseitigt werden, § 153a StPO. Bei all diesen Varianten gilt der Mandant dann nicht als vorbestraft.

Im Strafrecht gilt: Wer sich nicht früh verteidigt, wird erst recht bestraft

Manchmal ist es sinnvoll, dass man dabei mitwirkt, dass ein Strafbefehl erlassen wird. Ein Strafbefehl hat zwar die gleiche Wirkung wie ein Urteil, erspart dem Mandanten jedoch eine öffentliche Hauptverhandlung.

Ich werde häufig herbeigezogen, wenn sich ein Mandant in Untersuchungshaft befindet oder vorläufig festgenommen ist. Dann besteht meine Arbeit nicht nur darin, meinen Mandanten in der JVA aufzusuchen, sondern auch den Haftbefehl auf Fehler zu untersuchen. Häufig habe ich erlebt, dass z.B. die Annahme der Fluchtgefahr nicht gerechtfertigt ist und die Haft sofort aufgehoben werden musste.

Nach der Änderung der Strafprozessordnung besteht ein Anspruch auf die Beiordnung eines Strafverteidigers bereits dann, wenn eine Vernehmung mit dem Ziel geführt wird, den Beschuldigten in Haft zu nehmen und dem Haftrichter vorzuführen. Hierzu stehe ich meinen Mandanten auch kurzfristig zur Seite und suche ihn umgehend in der Polizeidienststelle auf.

Wenn eine Anklage erhoben wird, sollte man sich nun spätestens mit der zugestellten Anklageschrift bei mir melden. Ziel ist es dann, die Eröffnung der Anklage zu verhindern.
Gelingt das nicht – was in den allermeisten Fällen so ist – kommt es zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann kann eine Hauptverhandlung nicht mehr vermieden werden.

Diese bereite ich dann nach Rücksprache und gemeinsam mit den Mandanten vor. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Verhandlung. Die Festlegung der richtigen Verteidigungsstrategie ist der zentrale Punkt. Hier profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung, wenn ich Ihnen den besten Weg aufzeige. Ich lasse meine Mandanten nicht im Regen stehen oder gar unvorbereitet in eine Hauptverhandlung ziehen.

Wenn sich eine Verurteilung nicht vermeiden lässt, ist es mein oberstes Ziel, dass die Strafe so milde wie möglich ausfällt.

Ist ein Urteil unangemessen, bleibt nur ein Rechtsmittel. Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und lege für Sie Berufung oder Revision ein.

Ich wünsche allen einen strafrechtlich irrelevanten Morgen!

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