Notarielle Tätigkeit und Amtsgeschäfte in Gronau

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Vielseitige Aufgaben einer Notarin: Vertrauliche Beratung und verlässliche Vertragsvermittlung

Die Aufgaben und Tätigkeiten einer Notarin oder Notars sind sehr vielseitig.

Ich bin Trägerin eines öffentlichen Amtes; der Titel Notarin wurde mir vom Land NRW im Jahre 2014 verliehen. Mein Dienstherr ist der Präsident des Landgerichts Münster (Westf.). Der rechtsuchende Bürger erkennt dies unter anderem an dem Amtsschild mit dem Landeswappen.

Ich betreue Sie und Ihre Vertragspartner als verschwiegener und unparteiischer Berater in sehr privaten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.

Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien, wie zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen.

Eine Notarin oder Notar ist immer dann zuständig, wenn zwei oder mehrere Parteien eine vertragliche Regelung brauchen, die ihren gemeinsamen Lebensweg begleitet und die sie vor dem juristischen Fiasko bewahren soll. Ob ein Vertrag für eine Partei wirtschaftlich sinnvoll ist, darf ich als Notarin nicht entscheiden.

Neben der verbraucherschützenden Wirkung der Amtstätigkeit eines Notars stelle ich als Notarin den Schutz der Interessen aller Vertragsbeteiligten ausgewogen sicher. Denn als Notarin sichere ich bei der Durchführung der Verträge ab, dass die Leistungen erst in einem sicheren Zeitpunkt fällig werden und Transaktionen sicher und ohne Verstoß gegen gesetzliche Ge- oder Verbote erfolgen. Verbraucher sind ebenso geschützt wie Unternehmer.

Notare begleiten Sie in jeder Lebensstation von der Geburt bis zum Tode.

Als Notarin bin ich zuständig für Verträge im Familienrecht und für alle Angelegenheiten im Erbrecht. Umfasst sind alle denkbaren Angelegenheiten von der Geburt an, also die Annahme eines Kindes, von der Verlobung über den Eheschluss bis hin zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die Absicherung des Krankheitsfalls bis hin zum Tod. Auch die Vermögensplanung und die Sicherung des Vermögens in Krisenfällen bis hin zur Planung und der Übergabe der Vermögenswerte an die nächste Generation begleite ich.

Bei Eheschließung oder vor einer drohenden Scheidung, können beide Ehegatten sich gemeinsam an mich als Notarin wenden und durch einen gemeinsamen Vertrag die Voraussetzung für eine zügige und gütliche Scheidung schaffen.

Im Erbrecht helfe ich als Notarin nicht nur bei der Errichtung des Testamentes, sondern unterstütze die Parteien auch bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und der Verteilung der sich im Nachlass befindlichen Güter. Dabei übernehme ich nicht nur die Schnittstellenfunktion zwischen dem Mandanten als Bürger und dem Gericht, sondern unterbreite auf Wunsch auch Vorschläge zur Problemlösung.

Notare kümmern sich um alle Eintragungen im Grundbuch. Sie beurkunden auch die dazu erforderlichen Vertragswerke. Mit mir als Notarin können die Vertragsteile die Ausgestaltung der Verträge besprechen. Ehegatten und Lebenspartner, die gemeinsam eine Immobilie anschaffen wollen, können sich vor dem Erwerb auch beraten lassen, was sie sonst noch zu beachten haben. Auch in komplizierten Situationen behalte ich den Überblick.

I came, I saw, I stamped!

Neben Beurkundungen jeder Art sind Notare auch für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe eines Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Folgende Verträge bedürfen der notariellen Mitwirkung

Immobilien

  • Grundstückskauf- und Übertragungsverträge
  • Erbbaurechtsverträge sowie Kauf- und Übertragungsverträge
  • Teilungserklärungen (Bildung von Wohneigentum)
  • Wohneigentumskauf- und Übertragungsverträge
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchrechten, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten
  • Bauträgerverträge

Erben

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erb- und Pflichtteilverzichtsverträge
  • Erbschaftskauf
  • Antrag auf Erlass eines Erbscheins
  • Ausschlagung
  • Anfechtung der Annahme der Erbschaft
  • Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft
  • Nachlassverzeichnisse aufnehmen und erstellen

FGG-Verfahren / Familie

  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Schenkung auf den Todesfall
  • Ehevertrag
  • Ehescheidungsfolgevereinbarung
  • Schiedsrichtertätigkeit, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren
  • Verlosungen und Auslosungen vornehmen
  • Freiwillige Versteigerungen durchführen

Gesellschaften und Kaufleute

  • Gesellschaftsverträge und Satzungen (GbR, OHG, KG, PartG, UG, GmbH, AG, eG, KGaA, eV)
  • Kauf- und Übertragungsverträge (Asset und Share Deal)
  • Umwandlung (Ausgliederung, Verschmelzung)
  • Hauptversammlung AG
  • Anmeldungen zum Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister
  • Sonstige Verträge, die der notariellen Beurkundung bedürfen oder aber deren Beurkundung gewünscht ist
  • Vollstreckungstitel, wie beispielsweise notarielles Schuldanerkenntnis
  • Schenkungsvertrag
  • Vollmachten

Notare sind in Deutschland die einzige zuständige Stelle, bei der man Dokumente mit Beweiskraft aus der Papierform in ein elektronisches Dokument und umgekehrt umwandeln lassen kann. Der Notar kann elektronisch beglaubigte Dokumente erstellen, sodass der Bürger keine Papiere mehr im Original aus den Händen geben muss und diese sogar elektronisch der anderen Seite zur Verfügung stellen kann.

Und immer gilt: Beim Notar ist die Beratung inklusive.

Tassenspruch

Superhelden ohne Umhang nennt man Notar.

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